"Mit Geduld und einem Lächeln reist man besser."

Mit professioneller Assistenz Auszeiten erschaffen vom Alltag.

Eine Beeinträchtigung muss dich nicht räumlich einschränken.*


Geniesse die Luft am Meer, Berge mit endlos grünen Wäldern oder traumhafte Sonnenuntergänge in jeder Ecke der Welt...



* if necessary in english

Erreiche deine Reiseziele mit Leichtigkeit und Freude.

Hier einige Inspirationen:

Tromsö, Norwegen

Die magischen Polarlichter verzaubern einen immer wieder neu. Mit einer persönlichen Assistenz geht es viel leichter auf eine Bootsfahrt im Fjord oder in die entlegensten Ecken mit dem PKW um das Schauspiel in absoluter Dunkelheit zu erleben. Einmal im Leben sollte das jeder gesehen haben.

Rom, Italien

Rom, die ewige Stadt, verzaubert mit historischem Charme und zugänglichen Attraktionen. Mit der 1:1 Assistenz von der Haustür bis zum Ziel und zurück ist hier Erholung kein Problem.

Kanarische Inseln, Spanien

Meine besondere Aufmerksamkeit gilt den wunderschönen Kanarischen Inseln, die durch ihre Barrierefreiheit und atemberaubende Landschaft bestechen. Ich möchte sicherstellen, dass jeder die Möglichkeit hat die beeindruckende Natur und Kultur dieses einzigartigen Reiseziels vollständig zu genießen und die ganzjährig milden Temperaturen zu erleben, um so der kalten Jahreszeit zu entkommen

Wer bin ich und was bekommst du geboten?

Wer bin ich?

Mein Name ist Thomas Dewerzeny, geboren 1984 in Königs Wusterhausen (Brandenburg). Seit 2005 bin ich im Kranken- und Behindertenfahrdienst regional tätig.

Während meiner langjährigen Arbeit und den zahlreichen Gesprächen mit Patienten und Angehörigen wurde mir immer wieder ein Wunsch deutlich: Die Möglichkeit einer Auszeit. Sowohl für die Patienten als auch für die Angehörigen. Verhinderungspflege erscheint oft unpassend, und daher wird nach alternativen Optionen gesucht.

wohnhaft im Großraum Berlin/Brandenburg - Zuhause in der Welt!

Was zeichnet mich aus?

Als Sanitäter und Inhaber eines Fahrdienstes verfüge ich über ein sehr breites Portfolio an Vorkenntnissen im Gesundheitswesen. Es ist mir gesetzlich verboten, Medikamente zu verabreichen oder pflegerische Tätigkeiten anzubieten. Daher sehe ich mich als helfende Hand und Organisator auf der Reise. Ob es das Büffet am Morgen ist, wo das Brötchen geschmiert, oder der Rollstuhl über Promenaden geschoben wird, wir mit dem Mietwagen zu Attraktionen fahren oder eben Ausflüge vor Ort begleitet werden.

Wie geht es jetzt weiter?

Ich freue mich über eine unverbindliche Kontaktaufnahme. Im Anschluss führen wir eine Bedarfsermittlung durch und besprechen dabei wann es wohin geht und welche Wünsche du hast.

Wenn die zu begleitende Person oder deren Angehörige in meiner Region leben, findet das sehr gern persönlich statt. Sollte eine größere räumliche Distanz dazwischen liegen, können wir das ebenso telefonisch oder per Videotelefonie erledigen. Bei entsprechender Sympathie geht es dann an die konkrete Buchung für deinen einmaligen, begleiteten Urlaub und Auszeit für dich und deine Angehörigen.

Welche Kosten entstehen und der trägt diese?

Was kostet das eigentlich?

Die Kosten für eine Reiseassistenz können je nach Reisedauer und Zielort stark variieren. In der Regel umfassen sie Ausgaben für Transport, Unterkunft und Verpflegung der Assistenzkraft. Hinzu kommen die Kosten für die erbrachte Dienstleistung, die in Form eines angemessenen Gehalts bezahlt wird. Zu den wesentlichen Aufgaben einer Reiseassistenz zählen unter anderem die Unterstützung bei der Tagesplanung, Hilfe bei der Körperpflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Die genauen Anforderungen und damit verbundenen Kosten sind individuell und hängen von den Bedürfnissen des Reisenden ab. Das ermitteln wir im Vorabgespräch.


Wer trägt die Kosten?


Bis vor wenigen Jahren war die Finanzierung einer Reiseassistenz oft unklar und für viele Menschen schwer nachvollziehbar. Einige nutzten das Persönliche Budget, während andere auf Förderungen durch spezielle Stiftungen zurückgriffen. Im Jahr 2022 änderte sich dies jedoch durch ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG): Menschen mit Behinderungen haben nun Anspruch darauf, dass die Reisekosten ihrer Assistenz vom Sozialhilfeträger übernommen werden. Dieser Entscheid basierte auf der Klage eines gehbehinderten Mannes, dessen Antrag auf Kostenübernahme zunächst abgelehnt wurde. Das Gericht stellte klar, dass Urlaubsreisen als Teil der sozialen Teilhabe anzusehen sind und dass die durch die Behinderung bedingten Mehrkosten nicht von den Betroffenen selbst getragen werden müssen. Allerdings werden nur die Reisekosten der Assistenzkraft erstattet, nicht die des Reisenden selbst. Zudem müssen die Ausgaben auf das notwendige Minimum beschränkt bleiben (Urt. v. 19.05.2022, Az. B 8 SO 13/20 R).

Welcher Kostenträger zuständig ist, hängt von der Ursache der Behinderung und der Art der benötigten Unterstützung ab. Mögliche Kostenträger sind:

  • Pflegeversicherung
  • Krankenkasse
  • Versorgungsamt (z. B. für Wehr- und Zivildienstopfer oder Impfgeschädigte)
  • Unfallversicherung oder Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege/Eingliederungshilfe)
  • Jugendamt
  • Rentenversicherung

Sollten Sie einen Pflegegrad von mindestens 2 haben, können Sie außerdem Leistungen aus der Pflegekasse, wie Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege, zur Kostendeckung heranziehen.


Kontaktformular:

Kontaktiere mich, um deiner nächsten Auszeit näher zu kommen!

 
 
 
 
 

WICHTIG

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Ebenso habe ich auf das förmliche "Sie" verzichtet, da im Urlaub eine entspannte, respektvolle und vertraute Atmosphäre herrscht.

Sollten Sie das "Sie" explizit wünschen, stellt das natürlich auch kein Problem dar!

Die Welt weiterhin entdecken -

Reisen & Erholung trotz Einschränkung

Impressum


Angaben gemäß § 5 TMG

Thomas Dewerzeny
TD-Services
Schwartzkopffstr. 1
15745 Wildau

Kontakt

Telefon: 0177-5473110
Telefax: 03375-5697075
E-Mail: kontakt@td-services.info


Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung erfolgte bei der Stadt Wildau.



Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Quelle: e-recht24.de


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